Liebe Ju-Jutsuka im SJJV,

wir haben durch Beschluss des SJJV-Vorstandes die Ordnung zur Prävention von sexualisierter Gewalt im Saarländischen Ju-Jutsu Verband (PsGo) vorläufig in Kraft gesetzt.

Damit reagieren wir auf Vorgaben des DOSB, des DJJV, der DSJ und des LSVS.
Es war ein schwieriges Ringen um gute Formulierungen und praxisnahe Vorgaben, aber, wie ich finde, sind wir zu einem sehr guten Ergebnis gekommen. Allen, die sich eingebracht haben und teilweise sehr viel Zeit investiert haben, herzlichen Dank dafür.

Die PsGO besteht aus mehreren Einzeldokumenten, die sowohl die entsprechenden Vorgaben als auch die einzusetzenden Formulare beinhalten.

Die PsG-Ordnung gilt zunächst bis zur nächsten Mitgliederversammlung und muss dann von der Versammlung bestätigt werden.

Die Vorgaben, die die Ordnung macht, beziehen sich nur auf die Vorgehensweise des SJJV. Wie die entsprechenden Regelungen in euren Vereinen/Abteilungen sind, bleibt in der dortigen Verantwortung. Wir im Landesvorstand hoffen jedoch, dass unsere Verbands-PsGO Anregung ist für Regelungen in euren Vereinen/Abteilungen. Der Schutz der uns anvertrauten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen vor jeglicher Form von Gewalt, insbesondere aber vor sexualisierter Gewalt, muss uns allen ein besonderes Anliegen sein, selbst wenn es etwas Aufwand in der Umsetzung bedeutet.

Viele Grüße
Ingo