Der Rückgang der Inzidenzwerte hat einige Lockerungen im Saarland mit sich gebracht, die es ermöglichen auch in Kontaktsportarten wieder zu trainieren.
Der LSVS hat eine Übersicht zusammen gestellt, war unter welchen Voraussetzungen wieder erlaubt ist. Grundsätzlich gilt wie letztes Jahr auch, dass eine Teilnehmerliste von jeder Trainingseinheit zu führen ist, damit ein Kontaktverfolgung möglich ist. Diese Übersicht ist 4 Wochen lang vorzuhalten. Voraussetzung für Kontaktsport ist die Erfüllung eines der drei „G’s“
- getestet (Schnelltest nicht älter als 24 Stunden)
- geimpft
- genesen
Wann gilt eine Person als genesen?
- aus einer offiziellen Bescheinigung aus der hervorgeht, dass die betroffene Person mit einem PCR-Test positiv getestet wurde, der Test muss mindestens 28 Tage und darf maximal 6 Monate alt sein. Ältere Testnachweise gelten nicht mehr als genesen.
- genesene Personen, die 6 Monate nach dem positiven PCR-Test eine Dosis mit einem der zugelassenen Impfstoffen erhalten habe, sind mit vollständig geimpften Personen gleich gestellt
der Vollständige Impfschutz ist ab dem 15. Tag nach letzter Impfung aufgebaut
Alle Trainingsteilnehmer müssen für Stichprobenkontrollen die entsprechenden Nachweise sowie ein Ausweisdokument im Training dabei haben.